Sie fragen, wir
antworten.

Haben Sie Fragen zum E-Check? Dann melden Sie sich gerne bei uns! Einige immer mal wieder aufkommende Fragen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Ist der E-Check Pflicht?

Ja! Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht prüfen verstärkt die Einhaltung der Prüfpflichten für elektrische Geräte und Anlagen. Verwenden Sie in Ihrem Betrieb elektrische Anlagen, Maschinen, Geräte und Arbeits­mittel, sind Sie verpflichtet, Wieder­holungs­prüfungen nach den aktuellen Vorgaben der VDE 0701-0702 und 0113 durchzuführen!

Welche Geräte und Anlagen müssen geprüft werden?

Kurz gesagt: Alles was einen Stecker hat! Ortsfeste elektrische Betriebsmittel wie Fertigungs- oder Produktionsanlagen, aber auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, Toaster, Herdplatten, Telefone, Kopiergeräte, Drucker, Handyladekabel etc.

Was kostet der E-Check?

Die Kosten für den E-Check in Ihrem Unternehmen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Fragen Sie uns an!

Wie oft muss der E-Check durchgeführt werden?

Die Frist zur Prüfung richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften. Derzeit wird für ortsfeste elektrische Betriebsmittel empfohlen: Laut DGUV V3 sollen maximal vier Jahre zwischen den Prüfungen liegen. Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel wird empfohlen: Wenn die Fehlerquote von 2,0 bei der letzten Prüfung nicht überschritten wurde, genügt eine Prüfung alle 24 Monate.

Stört der E-Check den Tagesablauf meiner Mitarbeiter?

Nein! Die Prüfung eines Gerätes dauert in der Regel nur wenige Minuten. Wir besprechen die Reihenfolge der zu Prüfenden Geräte und Anlagen gerne vorher mit Ihnen und richten uns, wenn möglich, nach Pausenzeiten o. Ä. Ihrer Mitarbeiter.

Was bringt der E-Check?

Der E-Check erfüllt zweierlei Funktionen: Zum einen dient er der Prävention und schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor einem Stromschlag. Zum anderen können Sie durch den Prüfbericht im Falle eines Schadens der Versicherung den korrekten Zustand des Gerätes belegen.

Wird der E-Check dokumentiert?

Nach Abschluss des E-Checks erhalten Sie von uns einen Prüfbericht in digitaler Form per E-Mail. Dieser beinhaltet folgende Informationen: Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, etc), Standort, Datum und Umfang der Prüfung (Normengrundlage), Prüfergebnis, Prüffrist, Prüfperson, Prüfteam (EuP) sowie das verwendete Messgerät. Zusätzlich dokumentieren wir den E-Check mit einer Plakette inkl. nächstem Prüftermin direkt am Gerät!

Wie lange dauert es, bis ich einen Termin für einen E-Check bekomme?

Je nach Anzahl der zu prüfenden Geräte sollten Sie mit einem Vorlauf von ca. 2 bis 4 Wochen rechnen. Einen Termin zur kostenlosen Erstberatung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 10 Tagen. Rufen Sie uns einfach an!

Wir beraten Sie gerne

Sie haben Fragen zum E-Check oder der DGUV Vorschrift 3? Rufen Sie uns einfach an! Wir besuchen Sie gerne auch ganz unverbindlich und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Bedarf.