Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §5) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, §3) regeln eindeutig, dass der Arbeitgeber bzw. Unternehmer dafür verantwortlich ist, sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Ein brüchiges Kabel oder eine fehlende Schutzabdeckung können zu Stromschlägen oder Verletzungen führen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Geräte, mit denen seine Beschäftigten arbeiten, sicher sind. Um dies zu gewährleisten, sind wiederkehrende Prüfungen erforderlich.
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist in Bezug auf die Sicherheit elektrischer Anlagen, Installationen, Maschinen und elektrischer Geräte wichtig. Sie beinhaltet die hohen Standards, mit denen sich durch die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel Risiken auf Grund mangelhafter Elektrik und Geräte ausschließen lassen.